Zur Verbesserung des Schutzes vor Einschleppung von Krankheiten (vor allem Tollwut) gibt es seit dem 1.10.2004 eine EU Verordnung, die die Ein- und Ausreise von Tieren ( Hunde, Katzen und Frettchen) regelt.
 
Reisen in EU Länder allgemein:
(Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien/Nordirland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern)
Die Tiere müssen durch einen Chip eindeutig elektronisch gekennzeichnet sein. Bis zum Jahr 2011 kann diese Kennzeichnung auch aus einer gut lesbaren Tätowierung bestehen. 
Diese Kennzeichnung wird im Heimtierausweis eingetragen, der vom Tierarzt ausgestellt wird und bei Reisen mitgeführt werden muss. Des Weitern muss in diesem Ausweis eine gültige Tollwutimpfung des betreffenden Tieres eingetragen sein. Ein Welpe muss bei der Erstimpfung mindestens 3 Monate alt sein. Die Impfung ist gültig, wenn sie mindestens 21 Tage zurückliegt. Im Fall der Wiederholungsimpfung sollen Impfungen innerhalb des Zeitraums erfolgen, den der Hersteller des Impfstoffes angibt.
 
Zusätzliche Sonderbestimmungen der EU Einzelländer ( in nicht aufgeführten Ländern gelten die o.g. allgemeinen Regelungen)
 
Belgien:
Es besteht allgemeine Leinenpflicht. Es kann für gefährlich Hunde ein Maulkorbzwang angeordnet werden.
Dänemark:
Die Einfuhr von Pit-Bullterriern und Tosas, sowie deren Kreuzungen ist verboten. Es besteht Leinenpflicht
Regelungen für Grönland und die Färöer Inseln:www.ambberlin.um.dk/de/menu/Tourismus/
Deutschland:
Die Einfuhr von Pit-Bullterriern, American Satffordshire-Terrien, Staffordshire-Bullterriern, Bullterriern, sowie deren Kreuzungen ist nicht gestattet
Finnland:
Hunde und Katzen, die älter als 3 Monate sind benötigen vom Tierarzt eine Bescheinigung (wird im Heimtierpass eingetragen), dass längstens 30 Tage vor der Einreise eine Behamdlung gegen Bandwürmer mit dem Wirkstoff Praziquantel stattgefunden hat. Name, Dosierung und Verabreichungsform müssen notiert sein.
Frankreich:
Es dürfen nicht mehr als 5 Tiere eingeführt werden, diese müssen älter als 3 Monate sein. Frankreich untersagt die Einfuhr folgender Hunde, wenn sie nicht in einem von einem iternationalen Hundeverband in ein zugelassenes Stammbuch eingetragen sind: Pitbulls und alle Staffordshire-Terrier, Boerbulls (Mastiffs) und Tosas. Die Einreise ist erlaubt, wenn ein solches Stammbuch vorliegt. Dann gehören die Hunde zur Kategorie 2, wie auch alle Hunde, die in ihrem Erscheinungsbild dem Rottweiler ähneln. Hunde der Kategorie 2 müssen an öffentlichen Plätzen, Straßen und in öffentliche Verkehrsmitteln einen Maulkorb tragen und von einem Volljährigen an der Leine geführt werden.
Großbritannien, Malta und Nordirland:
Zur Einreise muss das Tier (in dieser Reihenfolge) gechippt, gegen Tollwut geimpft und auf Tollwut-Antikörper (durch Blutabnahme ca. 4 Wochen nach der Impfung) getestet werden.
Sofern die Blutuntersuchung ein ausreichendes Ergebnis erbracht hat (0,5IU/ml) muss eine 6 monatige Wartezeit (ab dem Tag der Blutabnahme) eingehalten werden. Wird das Tier danach regelmäßig gemäß den Empfehlungen des Impfstoffherstellers nachgeimpft ist bei weiteren Einreisen kein weiterer Bluttest erforderlich.
Vor jeder Einreise muss zwischen 24 und 48 Stunden eine Behandlung gegen Bandwürmer und Zecken erfolgen und vom Tierarzt im Heimtierausweis eingetragen werden.
Nicht einreisen dürfen folgende Rassen: Pit-Bullterrier, Japanese Tosa, Dogo Argentino, Fila Brasilero
Irland:
wie Großbritannien, Infos unter:www.agriculture.gov.ie
Niederlande:
Es besteht Leinenpflicht. Pit-Bullterrier und deren Kreuzungen dürfen nicht einreisen. Für Hunde, die diesen gleichen (wie z.B. Staffordshire-Terrier und Bullterrier) ist die Einreise nur dann erlaubt, wenn ein FCI Stammbaum vorliegt.
Portugal:
Es gelten Maulkorb und Leinenpflicht. Hunde dürfen zu folgenden Orten nicht mitgenommen werden: Strände, Restaurants, Busse des öffentlichen Nahverkehrs). In der staatlichen Eisenbahn und auf Fähren ist die Mitnahme erlaubt.
Schweden:
Das Tier muss einen Chip oder eine deutlich lesbare Tätowierung haben, gegen Tollwut geimpft sein und durch Blutuntersuchung auf Tollwut-Antikörper getestet sein. Die Blutentnahme darf frühestens 120 und spätestens 365 Tage nach der Impfung erfolgen und. Der Titer muss mindestens 0,5IU/ml betragen. Bei regelmäßiger Nachimpfung (nach Herstellerempfehlung) ist später keine erneute Blutuntersuchung notwendig. Bei Einreise zwischen dem 1. März und 20. August muss eine Behandlung gegen Zwergbandwürmer durch den Tierarzt erfolgen und im Heimtierpass eingetragen werden. In Schweden besteht Leinenpflicht und es dürfen keine Hunde und Katzen unter 3 Monaten einreisen.
Weitere Informationen unter:www.sjv.se
Slowenien:
Auf allen öffentlichen Flächen besteht Leinenpflicht, in öffentlichen Verkehsmitteln Maulkorbpflicht. In den meisten öffentlichen Gebäuden dürfen Hunde nicht mitgeführt werden (ausgenommen Führhunde für Invaliden)
Spanien:
Es bestehen regionale Regelungen bezügl. Leinen und Maulkorbpflicht. Besitzer von sogen. "gefährlichen Rassen" müssen sich an die zuständige Gemeinde und autonome Regierung wenden.
Tschechien:
Leinen- und Maulkorbpflicht werden von den Gemeinden unteschiedlich geregelt.
Ungarn:
Sogenannte Kampfhunde und deren Mischlinge dürfen nicht eingeführt werden. In öffentl. Verkehrsmitteln besteht Maulkorbpflicht, auf öffentl. Plätzen Leinenpflicht.
 
Andere europ. Länder (Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz, Vatikanstaat)
Die Einreisebedingungen entsprechen weitestgehend den Regelungen der EU
Bei der Rückreise aus diesen Staaten nach Deutschland gelten die allgemeinen EU-Regelungen (s.o.)
Sonderbestimmungen für die Einreise einzelner Länder:
Island:
Da sehr strenge Regelungen gelten (u.a.Quarantäne) wird Touristen und Personen, die sich nur kurze Zeit in Island aufhalten keine Genehmigung für die Einfuhr erteilt.
Weitere Informationen unter:www.stjr.is/lan
Norwegen:
Es gelten bezüglich der Tollwutimpfung und Kennzeichung die gleichen Bestimmungen wie für Schweden. Die Tollwut-Titer-Bestimmung muss mindestens 120 Tage nach der ersten Impfung erfolgen. Frühestens 10 Tage vor der Ankunft in Norwegen müssen Hunde und Katzen mit dem Wirkstoff Praziquantel unter Tierärztlicher Aufsicht entwurmt werden. Die Behandlung muss innerhalb von 7 Tagen nach der Ankunft wiederholt werden. Beide Behandlungen müssen vom Tierarzt in den Heimtierpass eingetragen werden. Hunde, Katzen und Frettchen müssen mit allen erforderlichen Dokumenten an der Grenze dem Zoll vorgestellt werden. Die Einfuhr sogen. "gefährlicher Hunde" ist verboten.
Einreise in Drittländer:
Bitte erkundigen Sie sich vor der Einreise bei den jeweiligen Botschaften oder Konsulaten. Die Bestimmungen einiger ausgewählter Länder finden Sie im Anschluss. Die aufgeführten Impfungen müssen grundsätzlich im Impfpass eingetragen sein.
Australien:
das Mindestalter für die Einreise ist 6 Monate, die Tiere müssen gechippt sein, gegen Tollwut geimpft sein, eine Titerbestimmung muss durchgeführt worden sein und es ist eine Blutprobe erforderlich. Es muss eine Quarantäne von mindestens 30 Tagen eingehalten werden. Sog. "gefährliche Hunde" dürfe nicht eingeführt werden.
Infos unter:www.affa.gov.au
Kroatien:
Der Hund muss durch einen Chip oder eine Tätowierung (jeweils im Heimtierpass eingetragen) eindeutig zu identifizieren sein. Vom Tierarzt muss die Gesundheit des Tieres bestätigt werden (im Heimtierpass) . Die Tollwutimpfung muss mindestens 6 Monate und höchstens 1 Jahr vor der Einreise erfolgt sein. Für alle Rassen besteht Leinenpflicht, für einige zusätzlich Maulkorbpflicht.
Russische Förderation:
Es muss ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis vorgelegt werden (nicht älter als 10 Tage). Die Tollwutimpfung muss vor mindestens 30 Tagen und höchstens 12 Monaten erfolgt sein.
USA:
Hunde und Katzen benötigen ein Gesundheitszeugnis. Hunde müssen mind. 30 Tage vor der Einreise gegen Tollwut geimpft sein (Ausnahme sind Welpen unter 3 Monaten, diese können ohne Impfung in die USA einreisen, wobei die Impfung in den USA stattfinden muss. Die Tiere müssen dann im Anschluss mindestens 30 Tage an einem von dem Besitzer gewählten Ort unter Verschluss bleiben). Die Impfung darf nicht länger als 1 Jahr zurückliegen.
Sonstige Länder
Türkei:
Tiere , die älter als drei Monate sind müssen mindestens 15 Tage vor der Einreise geimpft werden ( Katzen gegen Tollwut, Hunde gegen Tollwut, Parvovirose, Leptospirose, Staupe und Hepatitis). Die Gültigkeit zuvor erfolgter Impfungen darf nicht überschritten sein. 15 Tage vor der Einreise muss ein Gesundheitszeugnis erstellt werden und bei der Einreise den Amtstierärzten des Zoll vorgelegt werden.
Serbien/Montenegro:
Wie Türkei, jedoch ist auch bei Hunden nur eine Tollwutimpfung erforderlich, bei der zu beachten ist, dass diese mindestens 15 Tage und höchstens 6 Monate vor der Einreise erfolgt ist.Ferner soll bestätigt werden,dass im Herkunftsort in den letzten 6 Monaten keine Tollwutfälle aufgetreten sind.
 
 
Quelle: Essex Tierarznei 05/08 aktuallisiert 02.02.2011
 
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