Terminvereinbarung unter 0281-56404

Sachkundenachweis

Sachkundenachweis für Hundehalter

Aufgrund der neuen Landeshundeverordnung (gemäß §1 Abs.3 Landeshundegesetz für das Land NRW) muss jeder Halter eines Hundes über 40 cm Widerristhöhe und/oder über 20 kg Körpergewicht bestimmte Kenntnisse und Fähigkeiten (Sachkunde) zur Hundehaltung nachweisen. Diesen Nachweis können Sie in unserer Praxis ablegen. Als sachkundig (kein Nachweis nötig) gilt, wer schon über drei Jahre einen solchen Hund angemeldet hat, in Besitz eines Jagdscheines ist oder die Erlaubnis zur Zucht und Haltung von Hunden besitzt.

Bitte vereinbaren Sie für den Sachkundenachweis einen Termin. Der Test beinnhaltet die Beantwortung eines Fragebogens. Falsche Antworten können in einem persönlichen Gespräch besprochen werden. Bei der Prüfung handelt es sich um einen Multiple-Choice Test (ähnlich einer Führerscheinprüfung). Der Sachkundetest besteht aus 4 Fragebögen mit je 5 Fragen. Für weiter Informationen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.

Sie können sich bei uns die Prüfungsunterlagen (Bogen mir 169 Fragen) gegen eine Gebühr von 10,00 Euro (wird mit dem Sachkundetest verrechnet) ausleihen, falls Sie selber nicht die Möglichkeit haben den Test über die Internetadresse (siehe unten) auszudrucken.

Testinhalt:

– Sozialverhalten und Ausdrucksform des Hundes
– Haltung, Fütterung und allgemeine Hygiene
– Erkennen typischer Gefahrensituationen mit Hund
– Erziehung des Hundes
– Rechtsvorschriften zur Haltung von Hunden

Link zum Ausdruck des Sachkundenachweis von der Tierärztekammer Nordrhein:
http://www.tieraerztekammer-nordrhein.de/index.php?option=com_content&view=category&layout=blog&id=23&Itemid=22&limitstart=6