Sachkundenachweis
Sachkundenachweis für Hundehalter Aufgrund der neuen Landeshundeverordnung (gemäß §1 Abs.3 Landeshundegesetz für das Land NRW) muss jeder Halter eines Hundes über 40 cm Widerristhöhe und/oder über 20 kg Körpergewicht bestimmte Kenntnisse und Fähigkeiten (Sachkunde) zur Hundehaltung nachweisen. Diesen Nachweis können Sie in unserer Praxis ablegen. Als sachkundig (kein Nachweis nötig) gilt, wer schon über drei […]